Wem gehört der Code? Nutzungsrechte an Software bei der Auftragsentwicklung
Wer eine App oder Software entwickeln lässt, bekommt nicht automatisch alle Rechte am Code. Was das Urheberrecht vorsieht, was in den Vertrag gehört und welche Konten von Anfang an dir gehören sollten.

Die Nutzungsrechte an Software, die du entwickeln lässt, gehören dir nur so weit, wie es im Vertrag steht. Das Urheberrecht an einem Programm liegt beim Entwickler, und ohne klare Regelung bekommst du nur die Rechte, die der Zweck des Auftrags erfordert. Wer später frei sein will, regelt deshalb vor dem Start, welche Rechte wann übergehen und auf wessen Konten Code und Zugänge liegen.
Kurz gesagt: Lass dir ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte einräumen, inklusive Quellcode und dem Recht zur Bearbeitung. Achte darauf, dass Repository, Hosting, Domains und Store-Konten von Anfang an auf dich laufen. Dann kann jeder andere Entwickler übernehmen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Vertrag sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt für IT-Recht.
Wem gehört der Code nach dem Urheberrecht?
Nach dem Urheberrecht gehört der Code zunächst dem, der ihn geschrieben hat. Computerprogramme sind in Deutschland nach den Paragrafen 69a ff. des Urheberrechtsgesetzes geschützt. Das Urheberrecht selbst lässt sich nicht verkaufen oder übertragen, übertragen werden nur Nutzungsrechte.
Für Angestellte gilt eine Sonderregel: Schreibt ein Arbeitnehmer ein Programm im Rahmen seiner Aufgaben, stehen die wirtschaftlichen Rechte daran dem Arbeitgeber zu. Für Freelancer und Agenturen gilt diese Regel nicht. Bei einer Auftragsentwicklung entscheidet deshalb der Vertrag.
Steht im Vertrag nichts oder nur Ungenaues, greift die sogenannte Zweckübertragungslehre. Dann bekommst du nur die Rechte, die für den vereinbarten Zweck nötig sind. Eine App nutzen zu dürfen heißt dann nicht automatisch, sie auch weiterentwickeln oder von jemand anderem ändern lassen zu dürfen.
Welche Nutzungsrechte an der Software brauchst du als Auftraggeber?
Als Auftraggeber brauchst du in der Regel ein ausschließliches Nutzungsrecht, das zeitlich und räumlich nicht beschränkt ist. Ausschließlich heißt: Nur du darfst die Software so nutzen, der Entwickler darf sie nicht noch einmal an andere verkaufen. Ein einfaches Nutzungsrecht erlaubt dir dagegen nur die Nutzung neben anderen.
Wichtig sind außerdem diese Punkte:
- Bearbeitungsrecht: Du darfst die Software ändern und weiterentwickeln, auch durch Dritte.
- Quellcode: Der Quellcode ist Teil der Lieferung. Ohne ihn kann niemand sonst weiterarbeiten.
- Weitergabe: Du darfst die Rechte übertragen, zum Beispiel beim Verkauf deiner Firma.
- Zeitpunkt: Im Vertrag steht, wann die Rechte übergehen, etwa mit der Schlusszahlung.
Bei mawu gehen alle Nutzungsrechte am erstellten Code mit der Schlusszahlung vollständig auf den Auftraggeber über, zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das steht vor Projektbeginn im Vertrag.
Was ist mit fremden Bausteinen im Code?
Fremde Bausteine behalten ihre eigenen Lizenzbedingungen. Kaum eine App wird komplett neu geschrieben. Fast jede nutzt Open-Source-Bibliotheken und Dienste von Drittanbietern, bei Apps mit Flutter etwa häufig Firebase.
Für diese Teile kann dir der Entwickler keine ausschließlichen Rechte einräumen, weil sie ihm nicht gehören. Das ist normal und kein Problem, solange die Lizenzen eine kommerzielle Nutzung erlauben. Lass dir deshalb nennen, welche Drittdienste eingesetzt werden. Bei uns stehen sie im Angebot, nicht in einer Fußnote.
Warum Konten und Zugänge genauso wichtig sind wie Rechte
Konten und Zugänge entscheiden im Alltag, ob du wirklich frei bist. Rechte auf dem Papier helfen wenig, wenn das Repository, der Server oder das Konto im App Store auf den Namen des Dienstleisters laufen. Dann bist du im Streitfall oder bei einem Ausfall trotzdem blockiert.
Achte deshalb darauf, dass diese Dinge von Anfang an auf dich laufen:
| Was | Warum es dir gehören sollte |
|---|---|
| Repository (zum Beispiel GitHub) | Dort liegt der Code mit seiner ganzen Geschichte |
| Hosting und Server | Sonst kann der Dienstleister die Anwendung abschalten |
| Domains | Die Adresse ist oft wertvoller als die Website selbst |
| Konten im App Store und Play Store | Eine App lässt sich nicht einfach auf ein anderes Konto umziehen |
| Zugänge zu Drittdiensten | Datenbank, E-Mail-Versand, Zahlungsanbieter |
Wir arbeiten deshalb mit Zugriff statt mit Besitz: Alles läuft auf die Konten des Kunden, und der Zugriff lässt sich jederzeit entziehen. Fällt der Dienstleister aus, kann jeder andere Entwickler übernehmen.
Was gehört in den Vertrag?
In den Vertrag gehört eine klare Regel zu Rechten, Lieferung und Übergabe. Diese Fragen sollte er beantworten:
- Welche Nutzungsrechte bekommst du, ausschließlich oder einfach, und mit welchen Grenzen?
- Ab wann gehen die Rechte über?
- Gehört der Quellcode zur Lieferung, und in welcher Form?
- Welche Drittbausteine und Dienste werden verwendet?
- Auf wessen Konten laufen Repository, Hosting, Domains und Store-Konten?
- Was gehört zur Übergabe, zum Beispiel Zugänge, Dokumentation und eine Einweisung?
Wie das bei uns geregelt ist, steht offen auf der Seite Vorgehen unter „Was dir gehört“. Zur Übergabe gehören der Quellcode, alle Zugänge und eine Einweisung in Adminbereich oder CMS.
Was tun, wenn die Rechte bisher ungeklärt sind?
Wenn die Rechte bisher ungeklärt sind, solltest du sie nachträglich schriftlich regeln, solange die Zusammenarbeit noch gut läuft. Später, bei einem Streit oder einer Insolvenz, wird das deutlich schwieriger.
Prüfe zuerst, wo Code und Zugänge liegen, und lass dir fehlende Zugänge übertragen. Danach hilft ein technischer Blick von außen. Unser KI-Projekt-Check zeigt zum Beispiel, in welchem Zustand der Code ist und ob ihn ein anderer Entwickler übernehmen kann. Der Bericht gehört dir und kann an jeden Entwickler gehen.


